Die Nichtwähler

Bis vor einigen Monaten hielt ich es auch noch für richtig, nicht wählen zu gehen, um damit meine Unzufriedenheit mit der jetzigen Regierung auszudrücken; bis zur Abstimmung über das Netzwerkdurchsetzungesgesetz am 30.6.2017 – siehe ein Paar Beiträge vorher „Der Bundestag“.

Zur Erinnerung: 9.03 Uhr stimmten 393 Abgeordnete für eine Ehe für Alle, 226 gegen, 4 Enthaltungen und 7 nicht abgestimmt. Das sind 630 Abgeordnete. Sie waren also fast alle anwesend.

Bundestag beschließt Gesetz gegen strafbare Inhalte im Internet. Um 9.52 Uhr erheben sich die Abgeordenten, die sich für das Gesetz entscheiden. 51 konnte ich zählen, die sich dafür aussprachen. Vielleicht gibt es mittlerweile genaue Zahlen.

Es waren also 500 Nichtwähler, die ihre Stimme oder Gegenstimme verweigerten. Ob sie mit dem Gesetz nichts zu tun haben wollten oder den Maas nicht leiden konnten, bleibt dahin gestellt. Diese 500 haben durch ihre Weigerung erst das Gesetz ermöglicht.

Noch habt ihr das Recht, eine Partei zu wählen. Und wenn ihr nicht wisst, wen – dann wählt irgendeine Pampelmusenpartei. Das ergibt eine Gegenstimme zur amtierenden Regierung.

Autor: Ursula Ortmann, Rees

Dieser Beitrag wurde unter Bundestag, Politik, Wahlen abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.